Eine Stundung verschiebt die Fälligkeit eines Steueranspruchs, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzungen
Die Einziehung bei Fälligkeit muss für den Schuldner eine erhebliche Härte bedeuten und der Anspruch darf durch die Stundung nicht gefährdet erscheinen.
Ermessen
Die Stundung ist grundsätzlich eine Ermessensentscheidung der Finanzbehörde.
Praxisbeispiel
Ein kurzfristiger, nachvollziehbarer Liquiditätsengpass kann Anlass für einen Stundungsantrag sein, wenn die spätere Zahlung realistisch gesichert ist.
Sicherheiten und Zinsen
Je nach Fall können Sicherheitsleistung und Stundungszinsen relevant werden.
Typischer Fehler
Stundung als automatischen Anspruch bei jeder Liquiditätsknappheit zu behandeln.
Merksatz
Stundung braucht Härte plus ausreichende Aussicht auf spätere Zahlung.
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung.
