Haftungsbescheid – was muss geprüft werden?

Mit einem Haftungsbescheid kann die Finanzbehörde unter gesetzlichen Voraussetzungen einen Dritten für fremde Steuerschulden in Anspruch nehmen.

Schritt 1: Haftungstatbestand

Zuerst muss eine gesetzliche Haftungsnorm erfüllt sein.

Schritt 2: Haftungsschuld

Prüfen Sie, für welche Steuer oder steuerliche Nebenleistung gehaftet werden soll und in welcher Höhe.

Schritt 3: Inanspruchnahme

Der Haftungsbescheid nach § 191 AO setzt zusätzlich eine ordnungsgemäße Ermessensausübung voraus.

Schritt 4: Auswahlermessen

Gibt es mehrere mögliche Haftungsschuldner, muss auch die Auswahl nachvollziehbar sein.

Typischer Fehler

Nur den Haftungstatbestand zu prüfen und das Entschließungs- und Auswahlermessen zu übergehen.

Merksatz

Haftungstatbestand allein genügt nicht – auch die Inanspruchnahme muss ermessensfehlerfrei sein.

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung.

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