Mit einem Haftungsbescheid kann die Finanzbehörde unter gesetzlichen Voraussetzungen einen Dritten für fremde Steuerschulden in Anspruch nehmen.
Schritt 1: Haftungstatbestand
Zuerst muss eine gesetzliche Haftungsnorm erfüllt sein.
Schritt 2: Haftungsschuld
Prüfen Sie, für welche Steuer oder steuerliche Nebenleistung gehaftet werden soll und in welcher Höhe.
Schritt 3: Inanspruchnahme
Der Haftungsbescheid nach § 191 AO setzt zusätzlich eine ordnungsgemäße Ermessensausübung voraus.
Schritt 4: Auswahlermessen
Gibt es mehrere mögliche Haftungsschuldner, muss auch die Auswahl nachvollziehbar sein.
Typischer Fehler
Nur den Haftungstatbestand zu prüfen und das Entschließungs- und Auswahlermessen zu übergehen.
Merksatz
Haftungstatbestand allein genügt nicht – auch die Inanspruchnahme muss ermessensfehlerfrei sein.
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung.
