Säumniszuschläge entstehen grundsätzlich, wenn eine fällige Steuer nicht rechtzeitig gezahlt wird.
Voraussetzung
Eine Steuer muss festgesetzt oder angemeldet, fällig und nicht rechtzeitig entrichtet sein.
Funktion
Säumniszuschläge haben Druck- und Ausgleichsfunktion und entstehen kraft Gesetzes, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Schonfrist
Bei bestimmten unbaren Zahlungen ist die gesetzliche Zahlungsschonfrist zu beachten; sie verschiebt jedoch nicht die Fälligkeit selbst.
Abgrenzung
Nicht mit Verspätungszuschlag oder Zinsen verwechseln.
Typischer Fehler
Nur auf das Datum der Überweisung zu schauen, ohne die gesetzlichen Zahlungsregeln zu prüfen.
Merksatz
Säumnis knüpft an Zahlung und Fälligkeit an – nicht an die Abgabe der Erklärung.
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung.
