Die Vollstreckung dient der zwangsweisen Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen und anderer Verpflichtungen.
Grundvoraussetzungen
Vor einer Vollstreckung müssen insbesondere ein vollstreckbarer Anspruch, Fälligkeit und die weiteren gesetzlichen Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen.
Vollstreckungsschuldner
Es ist zu prüfen, gegen wen vollstreckt werden darf.
Maßnahmen
Je nach Forderung kommen unterschiedliche Vollstreckungsmaßnahmen in Betracht, etwa Pfändung von Forderungen oder beweglichen Sachen.
Rechtsschutz
Gegen Vollstreckungsmaßnahmen können je nach Konstellation unterschiedliche Rechtsbehelfe und Anträge relevant sein.
Typischer Fehler
Die Rechtmäßigkeit des ursprünglichen Steuerbescheids und die Rechtmäßigkeit der konkreten Vollstreckungsmaßnahme nicht auseinanderzuhalten.
Merksatz
Festsetzung und Vollstreckung sind zwei getrennte Prüfungsebenen.
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung.
