Verspätungszuschlag nach § 152 AO – wann wird er festgesetzt?

Der Verspätungszuschlag sanktioniert die verspätete Abgabe einer Steuererklärung oder Steueranmeldung.

Grundidee

§ 152 AO unterscheidet Fälle, in denen ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden kann, und Fälle, in denen er grundsätzlich festzusetzen ist.

Prüfung

War eine Erklärungspflicht gegeben? Wurde verspätet abgegeben? Greift eine gesetzliche Ausnahme? Handelt es sich um einen Ermessens- oder Muss-Fall?

Höhe

Die Berechnung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des § 152 AO und hängt unter anderem von Steuerart, Verspätungsdauer und festgesetzter Steuer ab.

Typischer Fehler

Verspätungszuschlag und Säumniszuschlag gleichzusetzen. Der Verspätungszuschlag betrifft die verspätete Erklärung, der Säumniszuschlag die verspätete Zahlung.

Merksatz

Verspätungszuschlag = Erklärung zu spät; Säumniszuschlag = Zahlung zu spät.

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung.

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