§ 171 AO enthält zahlreiche Fälle, in denen eine Festsetzungsfrist trotz ihres rechnerischen Endes noch nicht abläuft.
Warum wichtig?
Eine Steuerfestsetzung kann auch nach dem scheinbaren Fristende noch zulässig sein, wenn eine Ablaufhemmung eingreift.
Typische Bereiche
Besonders examens- und praxisrelevant sind unter anderem Außenprüfung, Rechtsbehelfsverfahren, bestimmte Anträge und Grundlagenbescheide.
Prüfungstechnik
Zuerst das reguläre Fristende berechnen. Danach systematisch prüfen, ob § 171 AO dieses Ende hinausschiebt.
Typischer Fehler
Die Ablaufhemmung schon in die Berechnung der normalen Frist einzubauen und dadurch den Überblick zu verlieren.
Merksatz
Erst reguläres Fristende berechnen – danach § 171 AO prüfen.
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung.
