Anlaufhemmung und Ablaufhemmung einfach erklärt

Anlaufhemmung verschiebt den Beginn der Festsetzungsfrist, Ablaufhemmung verschiebt ihr Ende.

Anlaufhemmung

Sie betrifft den Start der Festsetzungsfrist. Besonders wichtig ist § 170 AO, etwa wenn eine Steuererklärung einzureichen ist.

Ablaufhemmung

Sie verhindert, dass eine bereits laufende Festsetzungsfrist zu einem bestimmten Zeitpunkt endet. Zentrale Vorschrift ist § 171 AO.

Beispiel

Eine Außenprüfung kann dazu führen, dass die Festsetzungsfrist trotz rechnerischen Ablaufs noch nicht endet.

Typischer Fehler

Anlauf- und Ablaufhemmung sprachlich oder rechnerisch zu vermischen.

Merksatz

Anlaufhemmung verschiebt den Start – Ablaufhemmung verschiebt das Ziel.

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung.

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