Nach Ablauf der Festsetzungsfrist darf eine Steuer grundsätzlich nicht mehr festgesetzt, aufgehoben oder geändert werden.
Grundstruktur
Die Prüfung besteht aus drei Fragen: Wann beginnt die Frist? Wie lang ist sie? Wann endet sie tatsächlich?
Beginn
Der Beginn richtet sich insbesondere nach § 170 AO. Häufig ist zu prüfen, ob eine Anlaufhemmung greift.
Dauer
Die regelmäßige Festsetzungsfrist beträgt vier Jahre. Für bestimmte Fälle, insbesondere leichtfertige Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung, gelten längere Fristen.
Ende
Zum regulären Ablauf können Ablaufhemmungen nach § 171 AO hinzukommen.
Typischer Fehler
Nur vier Jahre ab Steuerentstehung zu rechnen und Anlauf- oder Ablaufhemmungen zu übersehen.
Merksatz
Beginn + Dauer + Hemmungen = tatsächliches Ende der Festsetzungsfrist.
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung.
