Mehrere Korrekturvorschriften können auf den ersten Blick passen. Entscheidend ist eine saubere Einordnung statt blindem Normensammeln.
Zuerst Spezialfall prüfen
Ein mechanischer Fehler spricht für § 129 AO, ein Grundlagenbescheid für § 175 AO, neue Tatsachen für § 173 AO.
Kein pauschaler Vorrang
Nicht jede Änderungsvorschrift verdrängt automatisch alle anderen. Die Voraussetzungen jeder einschlägigen Norm sind sauber zu prüfen.
Festsetzungsfrist
Auch eine passende Änderungsvorschrift hilft nur, wenn die Änderung zeitlich noch zulässig ist oder eine Hemmung greift.
Klausurtechnik
Die sachnächste Norm zuerst prüfen und Alternativen nur dann ausführlich behandeln, wenn sie ernsthaft in Betracht kommen.
Typischer Fehler
Mit § 173 AO zu beginnen, obwohl bereits ein eindeutiger Grundlagenbescheid vorliegt.
Merksatz
Nicht die bekannteste Norm zuerst – sondern die sachlich passendste.
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung.
