§ 175 AO – Grundlagenbescheid und rückwirkendes Ereignis

§ 175 AO verpflichtet zur Änderung, wenn ein Grundlagenbescheid wirkt oder ein rückwirkendes Ereignis eintritt.

Grundlagenbescheid

Ist ein anderer Bescheid für die Steuerfestsetzung bindend, muss der Folgebescheid an dessen Inhalt angepasst werden.

Rückwirkendes Ereignis

Ein Ereignis kann steuerliche Wirkung für die Vergangenheit entfalten. Dann kann der betroffene Bescheid nach § 175 AO geändert werden.

Prüfung

Liegt ein Grundlagenbescheid oder ein rückwirkendes Ereignis vor? Auf welchen Bescheid wirkt es? Welcher Umfang der Änderung folgt daraus?

Typischer Fehler

Jede nachträgliche Änderung der tatsächlichen Verhältnisse automatisch als rückwirkendes Ereignis einzuordnen.

Merksatz

§ 175 AO knüpft an bindende Grundlagen oder echte steuerliche Rückwirkung an.

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung.

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