Bei Korrekturvorschriften ist die Reihenfolge entscheidend: Erst den Fehler einordnen, dann die passende Änderungsnorm prüfen.
Schritt 1: Fehlerart
Liegt ein mechanisches Versehen, eine neue Tatsache, ein Grundlagenbescheid, ein rückwirkendes Ereignis oder ein anderer Änderungsgrund vor?
Schritt 2: Passende Norm
Je nach Fehlerbild kommen insbesondere § 129 AO oder die §§ 172 bis 175b AO in Betracht.
Schritt 3: Änderungsrichtung
Prüfen, ob die Norm eine Änderung zugunsten, zuungunsten oder in beide Richtungen erlaubt und welche zusätzlichen Voraussetzungen gelten.
Schritt 4: Verjährung
Zum Schluss immer prüfen, ob die Festsetzungsfrist noch läuft oder eine Ablaufhemmung greift.
Typischer Fehler
Eine bekannte Korrekturvorschrift sofort anzuwenden, ohne das konkrete Fehlerbild sauber einzuordnen.
Merksatz
Fehlerbild → Änderungsnorm → Änderungsrichtung → Verjährung.
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung.
