§ 174 AO hilft, wenn derselbe Sachverhalt steuerlich widersprüchlich oder an der falschen Stelle erfasst wurde.
Grundidee
Die Vorschrift enthält mehrere Fallgruppen für widerstreitende Steuerfestsetzungen. Entscheidend ist, wie derselbe Lebenssachverhalt in verschiedenen Bescheiden berücksichtigt wurde oder hätte berücksichtigt werden müssen.
Typische Konstellation
Ein bestimmter Sachverhalt wird in einem Bescheid berücksichtigt, obwohl er richtigerweise in einem anderen Bescheid oder bei einem anderen Steuerpflichtigen zu erfassen wäre.
Prüfung
Welche Fallgruppe des § 174 AO ist einschlägig? Welche Bescheide stehen zueinander in Widerspruch? Welche Änderung ist erforderlich, um den Widerspruch zu beseitigen?
Typischer Fehler
§ 174 AO nur als allgemeine Auffangnorm zu behandeln. Die einzelnen Absätze haben unterschiedliche Voraussetzungen.
Merksatz
Bei § 174 AO immer zuerst den konkreten Widerspruch zwischen den Steuerfestsetzungen beschreiben.
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung.
