Verböserung im Einspruchsverfahren – was bedeutet das?

Im Einspruchsverfahren kann ein Steuerbescheid nicht nur günstiger, sondern unter Voraussetzungen auch ungünstiger werden.

Was bedeutet Verböserung?

Die Finanzbehörde prüft den angefochtenen Verwaltungsakt grundsätzlich vollständig. Dabei kann sie auch Fehler entdecken, die zu einer höheren Steuer führen.

Warnpflicht

Bevor eine Entscheidung zu Ungunsten des Einspruchsführers ergeht, muss die Behörde auf die beabsichtigte Verböserung hinweisen und Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

Praxisfolge

Nach einem Verböserungshinweis sollte geprüft werden, ob der Einspruch zurückgenommen werden kann und welche Folgen die Rücknahme hat.

Typischer Fehler

Zu glauben, ein Einspruch könne nie schlechter enden als der ursprüngliche Bescheid.

Merksatz

Wer Einspruch einlegt, öffnet den angefochtenen Bescheid grundsätzlich für eine erneute vollständige Prüfung.

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung.

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen