Ein Einspruch stoppt die Vollziehung grundsätzlich nicht. Soll eine streitige Steuer vorläufig nicht gezahlt oder vollzogen werden, kommt die Aussetzung der Vollziehung (AdV) in Betracht.
Wann kommt AdV in Betracht?
Insbesondere wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts bestehen oder die Vollziehung eine unbillige, nicht überwiegend durch öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte.
Prüfungsschema
1. Vollziehbarer Verwaltungsakt. 2. Rechtsbehelf. 3. Antrag auf AdV. 4. Ernstliche Zweifel oder unbillige Härte. 5. Umfang und mögliche Sicherheitsleistung.
Typischer Fehler
Einspruch und AdV gleichzusetzen.
Merksatz: Einspruch greift den Bescheid an – AdV bremst seine Vollziehung.
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung.
